Brauchbare Jagdhunde sind für den Jagderfolg unersetzlich!
 
     
 
 
 

Dass dabei gut jagende Hunde nicht fehlen dürfen ist nicht nur für den Jagderfolg unverzichtbar, sondern auch eine Frage des Tierschutzes: In §38 (Verhindern vermeidbarer Schmerzen und Leiden der Wildtiere) ist der Einsatz von geeigneten Jagdhunden bei Such- und Bewegungsjagden sowie jeglicher Bejagung von Federwild vorgeschrieben. Bei diesen Jagdarten sind geeignete Jagdhunde mitzuführen und zur Nachsuche zu verwenden.

In Brandenburg wird über die Prüfungsvereine für die jeweils bestandene Fachgruppe die grüne Karte ausgestellt. Diese ist vor den Jagden vorzuzeigen. Der Hund darf nur in der jeweils bestanden Fachgruppe (FG) zur Jagd eingesetzt werden. Der Gehorsamsteil A ist für jede Gruppe zwingend. FG B/C= Niederwildjagd, FG  D Nachsuchen auf Schalenwild. In Brandenburg ist gefordert 600 m über Nacht, daher ist eine VGP für dieses Fach nicht gültig. FG E Stöbern, nur mit Laut gültig. FG F Baujagd.

Wenn ein Hundeführer mit einer bestandenen Brauchbarkeitsprüfung eines anderen Bundeslandes kommt, so muss er sich an den LJV Brandenburg wenden, der ihm eine entsprechende Karte ausstellt.

Über die Gruppenversicherung des LJV sind auch alle Jagdhunde von LJV-Mitgliedern beim Drückjagdeinsatz versichert (Tierarztkosten bzw. Tod). Um die jagdliche Brauchbarkeit auch im Schadensfall der Versicherung zweifelsfrei nachweisen zu können, empfiehlt der LJV allen Hundeführern dringend, ihre Jagdhunde bei Verbands- oder Brauchbarkeitsprüfungen vorzustellen und dabei ihre Leistung von JGHV Richtern bescheinigen zu lassen. Die Brauchbarkeitsprüfungsordnung des LJV bietet dank verschiedener Prüfungsarten (Allgemeine Brauchbarkeit, Nachsuchen im Schalenwildrevier, erschwerte Nachsuchen und Bewegungsjagd) für alle Hundeführer die Möglichkeit, ihren Hund gemäß seines Einsatzgebietes prüfen zu lassen.

 
     
 
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